Barrierefreie Website nach BFSG
Barrierefreie Websites nach BFSG vom Büro Wadenpohl aus Monheim am Rhein: Check, Audit nach WCAG 2.1 AA, Umsetzung und Barrierefreiheitserklärung.
BFSG in Kraft getreten
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Wer Verbraucherinnen und Verbrauchern online etwas verkauft, bucht oder vermittelt, muss seine Website barrierefrei anbieten – ohne Übergangsfrist. Das Büro Wadenpohl prüft, ob Ihre Website betroffen ist, zeigt, wo es hakt, und setzt die Barrierefreiheit technisch sauber um.
Was das BFSG für Websites bedeutet
Keine Übergangsfrist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt für Websites und Online-Shops sofort. Wer Verbrauchern online etwas verkauft oder Buchungen anbietet, muss barrierefrei sein.
Wen betrifft es
Betroffen sind vor allem Shops, Buchungs- und Bestellstrecken im B2C-Geschäft. Reine Informationsseiten, B2B-Angebote und Kleinstunternehmen sind in der Regel ausgenommen.
Maßstab WCAG 2.1 AA
Maßstab ist die Norm EN 301 549 mit den WCAG 2.1 in Stufe AA. Die Website muss per Tastatur bedienbar, für Screenreader verständlich und gut lesbar sein.
Risiko für Abmahnung
Die Marktüberwachung prüft digitale Angebote, Bußgelder reichen bis 100.000 Euro. Dazu kommen Abmahnungen, zunehmend auf Basis automatisierter Scans.
Der Weg zu barrierefreien Website
Am Anfang steht die Frage, ob die Website unter das Gesetz fällt. Ein Blick auf die wichtigsten Seiten und Abläufe zeigt die dringendsten Baustellen. Automatisierte Tests allein reichen nicht. Erst die Prüfung von Hand mit Tastatur, Screenreader und Vergrößerung ergibt einen verlässlichen Maßnahmenplan. Barrieren werden direkt im Code und im Content behoben, ob in Contao, Grav oder anderen Systemen. Overlay-Plugins ersetzen das nicht, nur saubere Technik funktioniert dauerhaft.
Besser für alle
Klare Strukturen, gute Kontraste und verständliche Formulare machen eine Website für alle angenehmer. Und sauber strukturierte Inhalte verstehen auch Suchmaschinen und KI-Assistenten besser. Das Büro Wadenpohl aus Monheim am Rhein prüft und optimiert Websites für Unternehmen in Langenfeld, Düsseldorf, Köln und ganz NRW. Der BFSG-Check ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.







